Was gilt es, beim neuen Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG) zu beachten?
Seit dem 1. September 2023 ist in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Dieses bringt strengere Vorgaben für den Umgang mit Personendaten mit sich. Im Folgenden fassen wir zusammen, was sich ändert und welche konkreten Anpassungen auf Websites nun notwendig sind.
Was ist neu im Datenschutzgesetz?
Mit dem neuen DSG wurden die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre gestärkt. Typische Neuerungen sind:
- Eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer ist jetzt erforderlich, um Personendaten zu bearbeiten. Eine schriftliche Einwilligung ist in bestimmten Fällen nötig.
- Nutzer haben umfassendere Auskunfts- und Widerspruchsrechte bezüglich ihrer Daten.
- Besondere Kategorien von Personendaten geniessen einen höheren Schutz.
- Die Sicherheit von Personendaten muss mit geeigneten Massnahmen gewährleistet werden.
- Meldepflicht bei Verletzung der Datensicherheit.
- Höhere Strafen bei Verstössen gegen Datenschutzpflichten.
Was müssen Website-Betreiber nun beachten?
Um die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sollten Website-Betreiber folgende Punkte prüfen und anpassen:
- Die Datenschutzerklärung aktualisieren. Nutzer müssen umfassend über die Datenbearbeitung informiert werden.
- Externe Assets wie Google Fonts oder Analytics selbst hosten, um Datenübertragung ins Ausland zu vermeiden.
- Cookie-Richtlinien erstellen und eine aktive Zustimmung der User für bestimmte Cookies einholen.
- Personendaten verschlüsseln und weitere technische Sicherheitsmassnahmen implementieren.
- Prozesse für Auskunftsbegehren von Nutzern einrichten.
Haftungsausschluss
Die in diesem Artikel getroffenen Aussagen beruhen auf allgemeinen Informationen zum Datenschutzrecht. Sie stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und begründen keine Haftung. Für eine verbindliche Prüfung der rechtlichen Anforderungen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsdienstleister.
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